Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräte berechtigt zum führen von:
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Dreiachser (dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge)
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Trikes
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Tragschrauber (aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge)
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Sprungfallschirme
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Hängegleiter
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Motorschirme
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Gleitflugzeuge