Allgemeines


Unternehmenszentrale in Langen (Quelle: DFS)
Die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) übernimmt eine der wichtigsten Aufgaben im Luftverkehr: die Kontrolle des Luftverkehrs.

1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervorgegangen, gehört die DFS zu 100% dem Bund und ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung unterstellt. Sitz der DFS-Unternehmenszentrale und Sitz der Flugsicherungsakademie ist Langen in Hessen. Sie ist für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zuständig - die Kontrolle des militärischen Luftverkehrs wird ebenso von ihr, mit ausnahme der Militärflughäfen, übernommen.

Die Flugsicherung als privatrechtlich organisiertes Unternehmen erzielt ihre Einnahmen in erster Linie durch Flugsicherungsgebühren, die kontrollierte Flüge an die DFS abzuführen haben. Da die Flugsicherung jedoch ein nicht-gewinnorientiertes Unternehmen ist, müssen alle Einnahmen an die Luftraumbenutzer zurückgezalht werden.

Im Jahr 2009 wurde die Aufsichtsfunktion an das hierzu neu gegründete Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) abgegeben. Dies geschah im Zuge der damals geplanten Kapitalprivatisierung der DFS. Ergebnis war die Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben.

Interessanterweise sind von den mehr als 5600 Mitarbeitern lediglich 1900 Fluglotsen. Die anderen Mitarbeiter übernehmen u.a. administrative, sowie technische Aufgaben. Sie selber sieht die Geschäftsbereiche Aeronautical Information management, Aeronautical Management (u.a. Vermarktung von Luftfahrtinformationsprodukten), Tower und Center.

 

Kapitalprivatisierung

Nachdem mit der Gründung der DFS die Flugsicherung nun als GmbH weitergeführt und u.a. kein Fluglotse mehr verbeamtet wurde, versuchte die Bundesregierung die Privatisierung 2004 weiter voranzutreiben. So sollten sollten, bis auf eine Sperrminorität, Anteile der DFS verkauft werden. Dies hätte jedoch zu einem Interessenkonflikt geführt, da sich Firmen wie die Lufthansa um Anteile bemühten. Dies und die Tatsache, dass die Aufgaben der Flugsicherung hoheitliche mit sonderpolizeilichem Charakter sind, bewegte den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler dazu, sein Veto einzulegen.

 

Aufgaben

Die DFS hat laut §27c LuftVG folgende Hauptaufgaben (Auszug):

  • Gewährleisten einer sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs

  • Durchführung der Flugverkehrsdienste

  • Flugverkehrskontrolldienst (ATC=Air Traffic Control)

  • Flugalarmdienst (AS=Alerting Service)

  • Fluginformationsdienst (FIS=Flight Information Service)

  • Flugverkehrsberatungsdienst (AIS=Aeronautical Information Service)

 

Nähere Beschreibungen der Dienste

Der Aeronautical Information Service (AIS)

Der AIS hat die Aufgabe die Luftfahrt mit Publikationen zu versorgen und Piloten entsprechend der Erfordernisse zu beraten. Hierfür ist bei der DFS das AIS-C, also das Aeronautical Information Centre eingerichtet worden, welches die NOTAM herausgibt, Flugpläne entgegennimmt und Luftfahrtkarten veröffentlicht.

Des Weiteren haben Piloten die Möglichkeit sich unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer persönlich beraten zu lassen. Alle Informationen des AIS finden sich auch auf der Seite www.dfs-ais.de.

 

Der FIS Flight Information Service (FIS)

Der FIS liefert Luftfahrzeugführern während des Fluges allgemeine Fluginformationen z.B. über den Status eines Flugbeschränkungsgebietes, das Wetter auf einem Flughafen oder generell Verkehrsinformationen. Da der FIS lediglich Informationen erteilen kann, ist er nicht befugt Flugsicherungskontrollfreigaben zu erteilen. Des Weiteren besteht keine Pflicht zur Hörbereitschaft auf den FIS-Frequenzen.

Das Rufzeichen des FIS besteht aus dem Ort der Funkstelle und dem Wort "Information". In Deutschland gibt es

  • Bremen Information

  • Langen Information und

  • München Information.

 

Der Alerting Service (AS)

Der AS benachrichtigt im Bedarfsfall die Stellen des SAR (Search and Rescue), um diesen zu alarmieren und schnellstmögliche Hilfe zu gewährleisten.

 

Air Traffic Control (ATC)

Der Flugverkehrskontrolldienst ist der wichtigste Dienst der DFS. Er koordiniert den Luftverkehr.

 

"Towersimulator" der Deutschen Flugsicherung GmbH (Quelle: DFS)

 

Die Flugverkehrskontrolle kann in die Bereiche Platzkontrolle (Tower), Anflugkontro

lle (Terminal Control) und Bezirkskontrolle (in den Area Control Centern bzw. Upper Area Control Centern) eingeteilt werden.

In Deutschland arbeiten Fluglotsen der DFS in den Kontrolltürmen auf allen 16 Verkehrsflughäfen, also in

 

EDDB - Berlin-Schönefeld

EDDG - Münster/Osnabrück

EDDM - München

 

EDDS - Stuttgart

 

EDDC - Dresden

EDDH - Hamburg

EDDN - Nürnberg

EDDT - Tegel

EDDE - Erfurt

 

EDDK - Köln/Bonn

 

EDDP - Leipzig/Halle

EDDV - Hannover

EDDF - Frankfurt/Main

 

EDDL - Düsseldorf

 

EDDR - Saarbrücken

EDDW - Bremen

 

 

Die Anflugkontrolle und die Bezirkskontrolle wird wird von den Kontrollstellen in München, Bremen, Karlsruhe, Maastricht und Langen aus durchgeführt. Den oberen Luftraum kontrollieren ausschließlich die Upper Area Control Center in Maastricht und Karlsruhe.

 

Der Luftraum

Der deutsche Luftraum ist in viele kleinere Bereiche und Sektoren unterteilt. Grundsätzlich gibt es den unteren Luftraum von GND bis Flugfläche 245 und den oberen Luftraum von Flugfläche 245 bis UNL.

 

Jobs

Die DFS bietet diverse Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs, nicht nur im Bereich der Flugsicherung. So bietet sie Berufe in den Bereichen

 

Weitere Informationen: www.dfs.de

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