Das "Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II)" berechtigt zum Sprechfunk zwischen Boden- und Luftfunkstellen bei VFR-Flügen in deutscher Sprache. Mit dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I)" darf der Inhaber den Sprechfunk auf VFR-Flügen auch in englischer Sprache und außerhalb Deutschlands (sofern ICAO-Sprachtest vorhanden) ausführen. Die Berechtigung zur Ausübung muss im Luftfahrerschein unter Angabe der Art der Flugfunkberechtigung eingetragen werden. Inhaber des BZF II können durch eine Zusatzprüfung das BZF I oder AZF erwerben.

 

Ausgenommen von der Sprechfunkzeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,

  • Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden,

  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,

  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden,

  • Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen,

  • Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen,

  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.

 

Voraussetzung

Die Bewerber müssen beim Erwerb des BZF II/I mindestens 15 Jahre alt sein und zur Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.

 

Prüfungsgebühren

Vollprüfung BZF II - 80,00 €

Vollprüfung BZF I - 95,00 €

Wiederholungsprüfung BZF II oder BZF I (nur Theorie) - 56,00 €

Wiederholungsprüfung BZF II (nur Praxis) - 63,00 €

Wiederholungsprüfung BZF I (nur Praxis) - 75,00 €

Zusatzprüfung BZF II zum BZF I - 80,00 €

 

Prüfung

Die Prüfung ist in zwei Teilprüfungen aufgeteilt. Zuerst bekommt man 100 Fragen aus dem Fragenkatalog (enthält insgesamt 254 Fragen) vorgelegt und muss im "Multiple Choice-Verfahren" die richtige Antwort ankreuzen. Bestanden ist dieser Abschnitt mit 75%, also 75 richtigen Antworten.

Für Bewerber des BZF I muss der Prüfling danach einen Text auf Englisch vorlesen und ins Deutsche übersetzen. Die 50 Texte sind aus dem Luftfahrthandbuch (AIP) und damit, wie der Fragenkatalog, veröffentlicht. Beim Übersetzen kommt es insbesondere darauf an, dass inhaltlich korrekt übersetzt wird.

Wenn diese Etappe geschafft ist, kommt der "praktische" Teil. Es wird ein Ab- und ein Anflug simuliert. Ordentliches, sicheres funken nach Phraseologie wird hier vorausgesetzt. Beim BZF I wird ein Teil auf Englisch durchgeführt.

 

Zum Prüfungsbericht vom BZF I

 

>> Anmeldung zur Prüfung << - Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die Prüfungsbehörde mit.

 

Anschriften der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse

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Augsburg München Betzenweg 32 81247 München (089) 38606-0
Berlin Berlin Seidelstraße 49 13405 Berlin (030) 4374-0
Eschborn Eschborn Elly-Beinhorn-Straße 2 65760 Eschborn (06196) 965-0
Hannover Bremen Bennigsenstraße 3 28205 Bremen (0421) 43444-0
Karlsruhe Reutlingen Bismarckstr. 3 72764 Reutlingen (07121) 926-0
Köln Köln Stolberger Straße 112 50933 Köln (0221) 94500-0

 

Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de

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