Mit der Privatpilotenlizenz, PPL-A nach EASA-FCL (Private Pilot Licence - European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing), erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen mit Flugzeugen (und TMGs (Reisemotorsegler) sofern im Besitz einer Berechtigung) als PIC (Pilot in Command) oder Copilot. Die Lizenz ist auf nichtgewerbliche und unentgeltliche Tätigkeiten beschränkt und ist international gültig. Sie muss um mindestestens eine Klassen- oder Musterberechtigung erweitert werden. Um die Rechte einer Lizenz ausüben zu dürfen, müssen weitere Anforderungen für die Berechtigungen erfüllt werden.
Voraussetzungen für die Erlangung der Lizenz
Der Bewerber für eine PPL (A) muss:
- mindestens 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung, zur Erlangung der Lizenz 17 Jahre alt sein.
- im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 oder Klasse 2 sein.
- mindestens ein Sprechfunkzeugnis BZF II erworben haben.
- mindestens 45 Flugstunden absolviert haben. Davon können fünf im FSTD (Flight Simulation Training Device – Flugsimulationstrainingsgerät) absolviert worden sein. Im Unterricht muss außerdem mindestens Folgendes einschließen:
- 25 Flugstunden mit Fluglehrer;
- zehn Flugstunden Alleinflug, davon min. fünf Flugstunden Allein-Überlandflug mit min. einem Überlandflug von min. 270 km (150 NM) mit min. zwei Landungen auf anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz.
- die theoretische Prüfung zur PPL (A) erfolgreich absolviert haben.
- die praktische Prüfung zur PPL (A) erfolgreich absolviert haben.
- die entsprechenden Voraussetzungen für die Erlangung einer Klassen- oder Musterberechtigung erfüllen.
Theoretische Ausbildung
Feste Theorieunterrichtsstunden sind keine Vorschrift mehr. Der Theoriestoff kann auch mit einem Fernlehrgang oder im Selbststudium erlernt werden. Der Flugschüler muss jedoch an einer ATO (Approved Training Organisation - Ausbildungsorganisation) gemeldet sein und über diese bei der Behörde für die Prüfung empfohlen werden. Diese Empfehlung bleibt zwölf Monate gültig. Die theoretischen Bereiche sind:
- Allg. Luftfahrzeugkunde
- Flugleistung und Flugplanung
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Kommunikation
- Betriebliche Verfahren
- Grundlagen des Fliegens
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören min. 45 Flugstunden (Flugzeit: von der ersten Bewegung des LFZ bis zum Stillstand). In dieser Zeit müssen zum Beispiel auch kontrollierte Verkehrsflughäfen (z.B. Leipzig-Halle oder Berlin-Tegel) angeflogen oder Durchflüge durch Lufträume der Klasse „C“ durchgeführt werden. Für die Schulung werden primär Flugzeuge der Typen Cessna C-150, C-152 und C-172, Diamond Katana DA-20 oder Piper PA-28 eingesetzt.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt; sie muss in der Regel vor der praktischen Prüfung abgelegt werden. Geprüft werden im "Multiple Choice-Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Es sind min. 75% der Fragen korrekt zu beantworten. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Gemeinsam mit einem Prüfer wird eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und einer Zwischenlandung absolviert.
Erleichterung
Für Inhaber der LAPL (A) gibt es erhebliche Erleichterungen bei der Erlangung der PPL (A). Die genauen Bestimmungen sind davon abhängig, ob der Bewerber im Besitz einer TMG-Erweiterung ist: Inhaber einer LAPL (A) müssen nach Erteilung der Lizenz min. 15 Flugstunden auf Flugzeugen (davon min. zehn Flugausbildung) an einer ATO absolviert haben. Hiervon müssen min. vier Stunden Alleinflug mit min. einem Überlandflug von min. 207 km (150 NM) und min. zwei Landungen auf anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz absolviert werden.
Inhaber einer LAPL (A) mit TMG müssen min. 24 Flugstunden auf TMG nach TMG-Eintragung und min. 15 Flugstunden auf Flugzeugen bei einer ATO absolviert haben.
Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere LFZ-Kategorie (außer für Ballone), können sich 10% ihrer Flugstunden, aber max. zehn Flugstunden zu ihrer Ausbildung anrechnen lassen.
Kosten
Gerne wird hier bei den Flugschulen etwas weniger angegeben, aber mit 9500,-€ aufwärts muss man rechnen! Zusätzlich fallen ja auch immer Anfahrt, Verpflegung (öfter mal ein Imbiss oder Flugplatzrestaurant), Kartenmaterial, zusätzliche Hilfsmittel (z.B. Navigationsrechner), Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren und weitere an.
Stand: März 2016, Quelle: VO (EU) 1178/2011 - alle Angaben ohne Rechtsanspruch!