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Nach jahrelangem Rechtsstreit ist der Flugplatz Schönhagen (EDAZ) mit der Implementierung eines Instrumentenanflugverfahrens nun auf der Zielgeraden: Die bereits am 13.06.2012 erteilte Genehmigung (hier geht´s zum LuftfahrtWelt.de-Bericht) für den Instrumentenflugbetrieb auf dem zweitgrößten GA-Platz in Deutschland ist nun endlich rechtskräftig.

 

Viele Verursacher für Verzögerung

 

Geklagt hatten NABU, Bürgerinitiativen und Waldbesitzer, die es damit geschafft hatten, die Dauer des Genehmigungsverfahrens auf sage und schreibe acht Jahre und zehn Monate auszudehnen. Für den südlich von Berlin gelegenen Verkehrslandeplatz dürften die neuen Anflugverfahren auch zu einer Steigerung des VFR-Verkehrs führen und den Platz wesentlich attraktiver auch für Geschäftsreisende machen. Geschäftsführer Klaus-Jürgen Schwahn betont jedoch, dass auDas Vogelschutzgebiet am Flugplatz Schönhagench einige Piloten selbst zur Verzögerung beigetragen hätten, indem sie die Auflagen im Zusammenhang mit dem nahegelenen Vogelschutzgebiet missachtet hätten: "Mit den nachgewiesenen Verstößen gegen das Durchflugverbot konnte der NABU stets argumentieren, dass mehr VFR-Verkehr auch zu einer höheren Belastung des Vogelschutzgebietes führen werde." sagt Schwahn in einer Mitteilung an die Kunden des Flugplatzes. Das zuständige Gericht schrieb nun Flugplatz und Landesluftfahrtbehörde vor, mit Aufnahme des IFR-Betriebs, die Einhaltung des Durchflugverbotes nachzuweisen.

 

Verfahrensplanung dauert ein Jahr


Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird nun die DFS Deutsche Flugsicherung damit beauftragen, die entsprechenden GPS-Anflüge zu planen. Dieses Verfahren dauert noch einmal sieben bis zwölf Monate.

Der GPS-Anflug ist übrigens ein Verfahren, bei dem keine weiteren Bodeneinrichtungen nötig sind, die Bestimmung der "Navigationspunkte" ist hierfür ausreichend.

Weitere Informationen:

 

Anflug auf Schönhagen

Verwaltung oder
Flugleitung:

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Lilienthalplatz 5

D-38108 Braunschweig

Öffnungszeiten:

Sommer:
Mon-Fri 0500 bis 2000
Sat, Sun, HOL 0700 bis 1900, O/T PPR
CTR:
Mon-Fri 0500 bis 2000 EXC HOL

Winter:
Mon-Fri 0600 bis 2100
Sat, Sun, HOL 0800 bis 1645, O/T PPR
CTR:
Mon-Fri 0600 bis 2100 EXC HOL
1 Nov-15 Mar ADDN
Sat, Sun, HOL 0800 bis 1645

Der nichtgewerbliche zivile Flugbetrieb mit ACFT bis zu 2000kg höchstzulässiger Startmasse und Motorseglern wird wie folgt zeitlich eingeschränkt:
Sat, Sun, HOL 1200 bis 1400 (1100 bis 1300).
Flüge mit Start- und Landeort Braunschweig und einer Flugzeit von weniger als 30min sowie Flugzeugschleppstarts, mit Ausnahme von Starts zur Überführung und Hochleistungsflügen, insbesondere zu Wettbewerbsflügen, Rekordflügen- und versuchen sowie zu Flügen zur Erlangen eines Leistungsabzeichens, sind unzulässig. Diese Betriebsbeschränkung gilt nicht für Flugzeuge und Motorsegler, die erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen.

Webseite:

www.flughafen-braunschweig.de

Flugregeln:

VFR, NVFR, IFR

Pisten:

RWY 08/26 ASPH




RWY 08/26 GRAS

Koordinaten:

N 52° 19,15' E 10° 33,37'

Landegebühren:
(mit erhöhtem Lärmschutz, ohne zusätz. Gebühren)

bis 472,5kg (UL): unbekannt


bis 750kg: unbekannt

bis 1200kg: unbekannt


bis 2000kg: unbekannt

Frequenzen:

Braunschweig Turm 120.050MHz
Braunschweig Info 120.050MHz

FIS: Langen Information: 119,150MHz

Flugplatzhöhe:

295ft

Bemerkungen:

keine

Angaben ohne Gewähr!

Stand: Juli 2011



Pilotenmeldungen

Klaus schrieb am 15.08.2016 um 15:59 Uhr:

Die Länge der Piste in EDVE beträgt inzwischen über 2.000 m



Rüdiger schrieb am 22.07.2016 um 19:11 Uhr:

Ladegebühr UL mit erhöhtem Lärmschutz 11,76 €



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