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Nach jahrelangem Rechtsstreit ist der Flugplatz Schönhagen (EDAZ) mit der Implementierung eines Instrumentenanflugverfahrens nun auf der Zielgeraden: Die bereits am 13.06.2012 erteilte Genehmigung (hier geht´s zum LuftfahrtWelt.de-Bericht) für den Instrumentenflugbetrieb auf dem zweitgrößten GA-Platz in Deutschland ist nun endlich rechtskräftig.

 

Viele Verursacher für Verzögerung

 

Geklagt hatten NABU, Bürgerinitiativen und Waldbesitzer, die es damit geschafft hatten, die Dauer des Genehmigungsverfahrens auf sage und schreibe acht Jahre und zehn Monate auszudehnen. Für den südlich von Berlin gelegenen Verkehrslandeplatz dürften die neuen Anflugverfahren auch zu einer Steigerung des VFR-Verkehrs führen und den Platz wesentlich attraktiver auch für Geschäftsreisende machen. Geschäftsführer Klaus-Jürgen Schwahn betont jedoch, dass auDas Vogelschutzgebiet am Flugplatz Schönhagench einige Piloten selbst zur Verzögerung beigetragen hätten, indem sie die Auflagen im Zusammenhang mit dem nahegelenen Vogelschutzgebiet missachtet hätten: "Mit den nachgewiesenen Verstößen gegen das Durchflugverbot konnte der NABU stets argumentieren, dass mehr VFR-Verkehr auch zu einer höheren Belastung des Vogelschutzgebietes führen werde." sagt Schwahn in einer Mitteilung an die Kunden des Flugplatzes. Das zuständige Gericht schrieb nun Flugplatz und Landesluftfahrtbehörde vor, mit Aufnahme des IFR-Betriebs, die Einhaltung des Durchflugverbotes nachzuweisen.

 

Verfahrensplanung dauert ein Jahr


Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird nun die DFS Deutsche Flugsicherung damit beauftragen, die entsprechenden GPS-Anflüge zu planen. Dieses Verfahren dauert noch einmal sieben bis zwölf Monate.

Der GPS-Anflug ist übrigens ein Verfahren, bei dem keine weiteren Bodeneinrichtungen nötig sind, die Bestimmung der "Navigationspunkte" ist hierfür ausreichend.

Weitere Informationen:

 

Anflug auf Schönhagen

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Verwaltung oder
Flugleitung:

Lufsportgemeinschaft Schäferstuhl e.V.
Zum Schäferstuhl 149

D-38564 Salzgitter

Öffnungszeiten:

PPR
Ortsfremde Luftfahrzeuge dürfen den Landeplatz nur mit vorheriger Genehmigung (PPR) durch den Platzhalter unter folgender Bedingung anfliegen:
Motorsegler- und Flugzeugführer auf entsprechenden Luftfahrzeugen mit mindestens 100 Flugstunden nach Erwerb der Erlaubnis oder mindestens 50 Stunden in den letzten 12 Monaten; die Rückenwindkomponente von 10kt darf nicht überschritten werden

Webseite:

www.lsg-schaeferstuhl.de

Flugregeln:

VFR

Pisten:

RWY 11/29 GRAS

Koordinaten:

N 52° 01,72' E 10° 22,10'

Landegebühren:
(mit erhöhtem Lärmschutz, ohne zusätz. Gebühren)

bis 472,5kg (UL): unbekannt


bis 750kg: unbekannt

bis 1200kg: unbekannt


bis 2000kg: unbekannt

Frequenzen:

Schäferstuhl Info 122.500MHz

FIS: Langen Information: 119,150MHz

Flugplatzhöhe:

742ft

Bemerkungen:

Ein Durchstarten hat frühzeitig nach rechts zu erfolgen.

Mit Flugzuegen und Motorseglern dürfen Starts nur in Richtung 290°, Landungen nur in Richtung 110° durchgeführt werden. Mit Segelflugzeugen sind Landungen nur in Richtung 110° zulässig.

Angaben ohne Gewähr!

Stand: März 2011



Pilotenmeldungen

Max schrieb am 20.10.2019 um 09:52 Uhr:

Landegebühren:
D-EXXX 5€
D-MXXX 5€

D-1234 0€
+erster Windenstart nach Außenlandung kostenlos.

Neue Platzfreqzenz 132,990 MHz



Philipp Weber schrieb am 31.05.2019 um 17:36 Uhr:

veraltete Frequenz
Aktuelle (2019): 132.990 MHz



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