bundespolizei flugdienst

 

Allgemeines

Die Einsatzfelder der Polizeihubschrauber des Bundes umfassen u.a. die Überwachung der Grenzen, einschließlich des Küstenmeeres im Bereich der Nord- und Ostsee, den Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen, die Unterstützung des Bundeskriminalamtes, die Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland, den Luftrettungsdienst sowie die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes und der Länder sowie von Staatsgästen der Bundesregierung.

Im Rahmen dieses abwechslungsreichen Einsatzspektrums ist der Hubschrauberpilot verantwortlich für die selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Eine Ausbildung zum Piloten bei der Bundespolizei setzt den erfolgreichen Abschluss der Laufbahnausbildung für den mittleren, gehobenen oder höheren Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt oder bei den Polizeien der Länder voraus.

 

  • Höchstalter zu Beginn der Ausbildung: 33 Jahre (Ausnahmeregelung: 35
    Jahre bei fliegerischen Vorkenntnissen, wobei mindestens eine Lizenz für
    Privatpiloten/-innen auf Hubschraubern PPL(H) vorhanden sein muss)

  • Kenntnisse der englischen Sprache vergleichbar mit SLP 2 oder besser.

  • Nachweis über die erbrachten Leistungen zum Erwerb des DRSA
    Bronze (nicht älter als drei Jahre) und DSA Bronze (zum Bewerbungszeitpunkt
    nicht älter als ein Jahr).

  • Dienstliche Erklärung, dass sich im Verkehrzentralregister und im polizeilichen
    Führungszeugnis keine einschränkenden Eintragungen befinden.

  • Es wird die fliegerische Veranlagung, die körperliche Leistungsfähigkeit und die psychologische Eignung festgestellt.

  • Bereitschaft zur uneingeschränkten Verwendung im Ausland.

 

Bundespolizei-Flugdienst

  • Bundespolizei-Fliegergruppe (Instandhaltungsbetrieb und die Luftfahrerschule für den Polizeidienst des Bundes und der Länder)
  • Bundespolizei-Fliegerstaffel Sankt Augustin

  • Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf

  • Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg

  • Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuldatal

  • Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim

  • 12 Luftrettungszentren mit Zivilschutz-Hubschraubern

 

Luftfahrerschule für den Polizeidienst (LFSfPD)

Die Luftfahrerschule der Bundespolizei bildet seit 1957 Hubschrauberbesatzungen in Sankt Augustin aus. 24 Fluglehrer und 14 Techniklehrer bilden das fliegende Personal aus. Die Teilnehmer/-innen am Lehrgang für Piloten/-innen werden in einem einwöchigen Eignungsauswahlverfahren bei der Bundespolizei-Fliegergruppe ermittelt. Es gibt folgende Ausbildungsmöglichkeiten:

 

  • Berufshubschrauberpiloten (CPL-H)

  • Instrumentenflug (IR-H)

  • Zusammenarbeit der Besatzung (MCC)

  • Musterberechtigungen für die Hubschraubermuster EC 120 „Colibri“, EC 135, EC 155 und AS 332 L1 Super Puma (Type Ratings)

  • Lehrberechtigung für Flugausbildung (FI-[H]), Musterberechtigung (TRI-H) und Instrumentenflug (IRI-H)

  • polizeispezifische taktische Flugausbildung, Gebirgsflugeinweisung, Fliegen mit Bildverstärker-Brille (BIV), Einsatz mit Bergetau, Luftarbeit (Rettungswinde, Außenlast)

 

bundespolizei

 

Steigerung der Attraktivität durch automatischen Erwerb der uneingeschränkten Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst

Gem. § 12 „Besondere Fachverwendungen“ der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei erwerben Piloten nach abgeschlossener Ausbildung zum Piloten und einer anschl. hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in diesem Bereich automatisch die uneingeschränkte Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der Bundespolizei.

 

Derzeit betriebene Hubschraubermuster

  • Schulungshubschrauber EC 120

  • Verbindungs- und Beobachtungshubschrauber EC 135 T2i

  • Leichter Transporthubschrauber EC 155 B

  • Mittlerer Transporthubschrauber AS 332 L1 Super Puma

  • Rettungshubschrauber EC 135 T2i - Zivilschutzhubschrauber des Bundes

 

Kontakt

Bundespolizei-Fliegergruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augstin
Tel.: 02241 238 - 2418
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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Weitere Informationen: www.bundespolizei.de, www.komm-zur-bundespolizei.de

Statistik

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