Allgemeines
Das Luftfahrt-Bundesamt wurde 1955 in Braunschweig gegründet. Zu Beginn war die Flugunfalluntersuchungsstelle noch dem LBA untergliedert, wurde jedoch 1980 ausgelagert und ging 1998 in die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) über. Im Laufe seines Bestehens wurden immer mehr Aufgabenbereiche von den Landesluftfahrtbehörden dem LBA übergeben. Man kann jedoch im Bezug auf die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal sagen, dass erst die Erteilung des Instrument Ratings (IR) Aufgabe des LBA ist. Alle Lizenzen im VFR-Bereich werden durch die Landesbehörden ausgestellt.
Das LBA war Gründungsmitglied der Join Aviation Authorities und ist jetzt, nach Auflösung der JAA, Mitglied der EASA.
Aufgaben
Das LBA sorgt in erster Linie für die Sicherheit der Flüge. Es nimmt diverse Genehmingungs- und Aufsichtsfunktionen, aber auch administrative Aufgaben, wahr.
Hier eine kleine Auswahl aus den Aufgaben des LBA:
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die Genehmigung und Überwachung von
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Herstellungsbetrieben,
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Instandhaltungsbetrieben / luftfahrttechnischen Betrieben,
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technischen Diensten (Instandhaltungssysteme) von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen,
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die Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen,
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die Prüfung der Lufttüchtigkeit,
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die Mitarbeit beim Erarbeiten und Entwickeln nationaler und internationaler Vorschriften im Luftfahrtbereich,
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die Erteilung von Einflugrechten für ausländische Luftfahrtunternehmen und damit auch die Erteilung von Einflugverboten (Die "gemeinsame Liste" (bekannt als "Schwarze Liste") enthält die Fluggesellschaften, die nicht in den europäischen Luftraum einfliegen dürfen.),
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die Durchführung von Luftfahrzeug- und Luftfahrtpersonalkontrollen auf deutschen Flughäfen, durch die sogenannte "Task Force", an ausländischen Luftfahrzeugen,
- die Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen,
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das Abnehmen der theoretischen und praktischen Prüfungen zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung und von Erlaubnissen und Berechtigungen.
Ebenso ist das LBA die deutsche Beschwerde- und Durchsetzungstelle für die Fluggastrechte bei Annullierung, Verspätung eines Fluges und Nichtbeförderung von Passagieren.
Die vollständige Aufgabenliste ist hier zu finden: www.lba.de/aufgaben
Weitere Informationen: www.lba.de